Conföderation

[355] Conföderation (v. lat.), Verbindung mehrerer Staaten zu gegenseitiger Hülfeleistung, von der Allianz (vgl. Bündniß) dadurch unterschieden, daß sie für eine längere Dauer u. nicht für einen bestimmten[355] bereits eingetretenen od. vorhergesehenen Fall geschlossen ist. Sie bezeichnet den Mittelzustand zwischen einem förmlichen Staatenbunde (vgl. Bundesstaat), doch ist der Begriff kein scharf abgegrenzter; in Polen im 18. Jahrh. die Adelsverbindungen, so C. von Bar, C. von Targowice, C. von Krakau (s. u. Polen) u. m. a. Die zu einer C. Gehörenden hießen Conföderirte u. ihre Versammlungen Conföderationscongresse, s. Polen (gesch. Geogr.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 355-356.
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