[300] Commendatarĭus (Krchw.), 1) Verwalter einer Commende, s.d.; 2) Titel eines Bischofs, welcher zwei od. mehrere Bisthümer inne hatte, in dem zweiten derselben, während er in dem ersten Bischof hieß. Der Grund davon lag darin, daß nach Canonischem Recht ein Bischof nicht zwei Stühle besitzen soll.