Compiliren

[317] Compiliren (v. lat.), auf dem Wege der Plünderung zusammentragen, zusammenstoppeln; daher Compilation, 1) Plünderung, Raub; 2) die Zusammentragung von Stellen aus mehreren Schriften, Verbindung derselben u. Vereinigung zu einem Ganzen; meist in verächtlichen Sinne genommen, wo der Compilator Abgeschriebenes für Original ausgibt; doch auch oft überhaupt Zusammentragung fremden Geisteseigenthums zu einem besonderen Zweck; solche C-en aus alter Zeit sind des Stobäos Eklogen, des Athenäos Deipnosophistä u.a.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 317.
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