Conföderation

[190] Conföderation, Bündniß, Verbindung, Bund; in der alten polnischen Verfassung das Recht der poln. Edelleute, den Beschlüssen des Reichstages und der Krone in Bündnissen mit gewaffneter Hand zu widerstehen, z.B. C. von Bar, von Targowitz. – In der nordamerikan. Union republikanische Verfassung, wo jeder größere Theil des Staats sich im Innern selbstständig regiert und der Centralregierung nur in Fragen über Krieg und Frieden, Zoll, stehendes Heer, Münze etc. unterworfen ist; insofern ist C. oder das Föderativsystem dem Unions- oder Centralsystem entgegengesetzt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 190.
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