[354] Confidentĭa (lat.), 1) Dreistigkeit, Verwegenheit; 2) das Kirchenverbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht (Confidentiarius), welcher einem Andern eine geistliche Pfründe unter der Bedingung verschafft, daß er dieselbe ihm abtrete, od. ihm einen Theil der Einkünfte überlasse.