Confidentĭa

[354] Confidentĭa (lat.), 1) Dreistigkeit, Verwegenheit; 2) das Kirchenverbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht (Confidentiarius), welcher einem Andern eine geistliche Pfründe unter der Bedingung verschafft, daß er dieselbe ihm abtrete, od. ihm einen Theil der Einkünfte überlasse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 354.
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