Curiatstimme

[589] Curiatstimme, 1) die Gesammtstimme, mit der sonst die Prälaten, die deren 2, u. die Grafen, die deren 4 hatten, auf dem Reichstage in Gemeinschaft stimmten; 2) jetzt die Gesammtstimmen einiger kleiner Staaten Deutschlands bei der engeren Versammlung des Deutschen Bundes, s. u. Deutscher Bund.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 589.
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