Cursus

[593] Cursus (lat.), 1) Lauf; bes. 2) Wettlauf, 3) (Pädag.), die Zeit, welche ein Studirender auf Schulen (Schul-C.), od. Universitäten (akademischer, Universitäts-C.) zubringt; C. canonicus, Zeitraum von 3 Jahren, den ein künftiger Canonicus auf einer hohen Schule zugebracht haben sollte; 4) der Kreis der Wissenschaften, die ein Studirender[593] für sein Fach zu erlernen hat; 5) die verfassungsmäßige Prüfung, der in manchen Staaten, namentlich in Preußen, sich Medicinalpersonen vor ihrer gesetzlichen Zulassung zur Praxis unterwerfen müssen, wodurch sie vor Sachverständigen, außer der mündlichen Prüfung, durch gewisse Leistungen bewähren müssen, daß sie mit den Gegenständen ihres erwählten Berufes sattsam bekannt sind. Nach den Hauptgegenständen der Prüfung hat man einen anatomischen, chirurgischen, geburtshülflichen, pharmaceutischen, Operations-C. (eine unter Anleitung eines. Lehrers eine bestimmte Zeit hindurch fortgesetzte Übung in chirurgischen Operationen an Leichnamen); 6) Schrift, in welcher eine od. mehrere Wissenschaften abgehandelt werden; 7) Gang, den ein Lehrer beim Vortrag seiner Wissenschaft nimmt; 8) so v.w. Brevier; C. Marianus, die sogenannten kleinen Tageszeiten der Jungfrau Maria, welche von vielen Mönchen etc. neben dem großen Brevier gebetet werden müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 593-594.
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