Custodĭa

[597] Custodĭa (lat.), 1) Wache, Verwahrung, Beschützung; 2) Person, welche die Wache, Aufsicht hat; 3) Verbindlichkeit zu Wachdiensten, z.B. der Vasallen; 4) Verwaltung des Lehns durch den Lehnherrn während der Minderjährigkeit seines Vasallen; dies Recht: Custodiae jus, s. Lehn; 5) (Custodei), bei den Franziskanern eine Anzahl von Klöstern, die zwar einer bestimmten Ordensprovinz angehörten, aber wegen ihrer Entfernung von dieser, durch einen eigenen Custos im Namen des Provinzials regiert wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 597.
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