Dapĭfer

[739] Dapĭfer (lat.), 1) am Hofe der späteren römischen Kaiser Hofbeamter, mit Aufsicht über die Speisen; 2) im Mittelalter so v.w. Truchseß; 3) in akademischen Convicten der zum Auftragen der Speisen Beauftragte. Daher Dapiferat, Amt eines Dapifer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 739.
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