[782] Decisīv (v. lat.), entscheidend, so Decisivbefehl, Decisivdecret, Decisivurtheil etc. Decisivrescript, Rescript einer Regierung, das zwar zur Entscheidung einer besonderen streitigen Rechtsfrage ergangen ist, aber für immer Gültigkeit behält. Decisivstimme (Votum decisivum), überhaupt eine Stimme, die bei der Entscheidung mit gezählt wird, bes. die bei einer Entscheidung den Ausschlag giebt.