[796]Defrayiren (v. fr., spr. Desrejiren), 1) Jemand frei halten, vorzüglich auf Reisen; 2) die Zehrungskosten vergüten. Daher Defrayirung, die Zahlung der Zehrungskosten für einen Andern auf Reisen od. bei Terminen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 796.