Derelinquiren

[855] Derelinquiren (v. lat.), verlassen; daher: Derektion, das freiwillige Aufgeben eines Rechtes, ohne dasselbe auf einen bestimmten Anderen zu übertragen, bes. die Entäußerung des Eigenthums, wodurch dann die Sache herrenlos wird. Derelicta, Sachen, welche keinen Besitzer haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 855.
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