Derelinquiren
[855] Derelinquiren (v. lat.), verlassen; daher: Derektion, das freiwillige Aufgeben eines Rechtes, ohne dasselbe auf einen bestimmten Anderen zu übertragen, bes. die Entäußerung des Eigenthums, wodurch dann die Sache herrenlos wird. Derelicta, Sachen, welche keinen Besitzer haben.