[860] Desarmiren (v. lat.), 1) Jemand die Waffen abnehmen, sowohl im Kampf als beim Fechten; 2) in einer zur Vertheidigung hergerichteten Festung die Geschütze wieder von den Wällen in die Zeughäuser bringen; 3) die Schiffe d., denselben die Geschütze nehmen, auch wohl sie abtakeln. Daher Desarmirung, Entwaffnung.