Desarmiren

[860] Desarmiren (v. lat.), 1) Jemand die Waffen abnehmen, sowohl im Kampf als beim Fechten; 2) in einer zur Vertheidigung hergerichteten Festung die Geschütze wieder von den Wällen in die Zeughäuser bringen; 3) die Schiffe d., denselben die Geschütze nehmen, auch wohl sie abtakeln. Daher Desarmirung, Entwaffnung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 860.
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