Deservitenjahr

[864] Deservitenjahr (lat. Annus deservitus), die verdienten, wenngleich noch nicht percipirten Früchte des letzten Jahres, welche noch den Erben des in letzterem verstorbenen Geistlichen zukommen. Man schlägt die sämmtlichen regelmäßigen Amtseinkünfte zu einer Masse an u. berechnet nun, wie viel davon auf die Zeit, welche der Verstorbene im letzten Jahre noch gelebt hat, kommen; davon werden dann die aufgewendeten Kosten u. Auslagen nach gleichem Maßstabe abgezogen. Das D. ist wohl zu unterscheiden von dem Sterbequartal, d.h. der Begünstigung, nach welcher die Erben od. Gläubiger eines verstorbenen Geistlichen die ganzen Einkünfte (auch Accidenzien) des laufenden Vierteljahres genießen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 864.
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