Dichterische Freiheit

[116] Dichterische Freiheit (Licentia poëtica), Abweichungen von der gewöhnlichen Sprachregel, welche der Dichter des Versmaßes od. des Reimes wegen sich bisweilen erlaubt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 116.
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