Kleiner Dienst

[564] Kleiner Dienst, der innere Compagniedienst; in so fern er auf die Reinlichkeit u. die Bekleidung der Soldaten, auf ihre Wohnung in Kasernen, Kammer u. andere Arbeiten u. dgl. sich bezieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 564.
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