[184] Discretĭon (v. lat.), 1) eigentlich Scheidung, Unterscheidung; daher Discretionsjahre, Jahre der Verstandesreife od. der Mündigkeit; 2) Berücksichtigung; daher Discretionsgeld, so v.w. Centnergeld 1); Discretionstage, so v.w. Respecttage; 3) Anstand u. Schicklichkeit; 4) Verschwiegenheit, Schonung; sich auf D. ergeben, sich auf Jemandes Nachsicht u. Gnade ergeben.
Pierer-1857: A discretion