[188] Disponibel (v. lat.), verfügbar; daher Disponibilität, 1) Verfügbarkeit; 2) beim Militär der Zustand zwischen activem Dienst u. Abschied. So gestellte Militärs erhalten geringeren Gehalt (Disponibilitätsgehalt), leben im Inlande, wo sie wollen, sind keinem bestimmten Truppencorps zugetheilt, müssen jedoch auf Verlangen sogleich wieder eintreten. Meist ist Überfluß an Offizieren u. Beamten die Ursache des Stellens zur D. Oft endigt die D. mit Pensionirung, nachdem der Militär einige Jahre in dem Disponibilitätsstand gewesen ist.