[213] Doge (spr. Dohdsche, ital., vom lat. Dux), das höchste Staatsoberhaupt in denehemaligen Republiken [213] Venedig u. Genua, aus den Senatoren gewählt, mit herzoglichem Rang u. dem Titel Durchlaucht; seine Gemahlin hieß Dogessa. In Venedig kam diese Würde schon zu Anfang des 8. Jahrh. auf; Anfangs übte der von den Bürgern gewählte D. unumschränkte Gewalt. Seit dem 12. Jahrh. traten Machtbeschränkungen ein, u. 1177 ging der D. aus der Wahl eines engeren Ausschusses des Großen Rathes hervor. Als später immer größere Einschränkungen der Machtbefugniß der D-n erfolgte, mußte man häufig Gewalt gebrauchen, um den Gewählten zur Annahme der Würde zu nöthigen. In Genua wurde der erste D. 1339 gewählt, 1528 erhielt die Regierungszeit des D. durch die Verfassung, welche Andr. Doria gab, eine Einschränkung auf 2 Jahre. In beiden Staaten hörte mit Auflösung derselben durch den Frieden von Campo Formio 1798 diese Würde auf. Mehr s.u. Venedig (Staatsgesch.) u. Genua.