[240] Dominĭum (lat.), 1) Herrschaft, Gewalt über etwas; D. mundi, die den späteren römischen Kaisern (seit Karl d. Gr.) zustehende oberste weltliche Gewalt über die ganze Christenheit; 2) so v.w. Eigenthum, s.d. Daher Dominii jus, Eigenthumsrecht; D. reservatio, Vorbehalt des Eigenthums, z.B. bei einem Verkauf bis nach Bezahlung des Kaufpreises.
Pierer-1857: Quiritarĭum dominĭum · Bonitarĭum dominĭum