[278] Dotatiōn (v. lat. Dotatĭo), 1) Ausstattung, Begabung, bes. bei Eheverhältnissen; daher Dotationsklage einer Geschwängerten gegen ihren Schwängerer, s. Concubitus; 2) die Anweisung von Gütern, Capitalien, Zinsen zur Stiftung einer Anstalt; auch von Staatsgütern zur Belohnung verdienter Staatsdiener, Feldherrn u. dgl.