Dotation

[144] Dotation (lat.), im allgemeinen Ausstattung mit Einkünften und Gütern, z. B. einer Stelle, einer Kasse, einer Stiftung, Anstalt, besonders einer kirchlichen Anstalt durch den Gründer, eines Feldherrn oder Staatsmannes zur Belohnung für besondere Verdienste. So wurden z. B. 1866 und nach dem deutsch-französischen Kriege von 1870/71 an einzelne hervorragende Staatsmänner und Feldherren Dotationen verliehen. Ferner nennt man Dotationen diejenigen Summen, die aus den Einnahmen des Staates unter Übertragung gewisser Ausgabeverpflichtungen den Gemeinden oder Kommunalverbänden überwiesen werden. In diesem Sinn spricht man auch von Dotationssteuern als den zu solchen Zwecken an die Kommunalverbände überwiesenen Steuern. – Im Zivilrecht wird der Ausdruck D. vorzugsweise gebraucht für die Ausstattung einer sich verheiratenden Frauensperson (s. Ausstattung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 144.
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