Dreifaltigkeitsorden

[305] Dreifaltigkeitsorden, 1) so v.w. Trinitarierorden; 2) alter Name des Lübecker Junkercollegiums; 3) (Brüderschaft der heiligen Dreifaltigkeit), gestiftet 1548 von Philipp von Neri zu Rom, zu gottseligem Wandel, gemeinschaftlichem Gottesdienst u. 3tägiger Verpflegung aller nach Rom kommenden Pilger in einem eigens dazu erbauten Spital, wo auch alle aus anderen Spitälern Entlassene u. der Hülfsmittel Entbehrende Aufnahme finden sollten. Besteht noch. 4) Tochter der heiligen D., gestiftet 1703 in Paris, 1790 erloschen, seit 1823 wieder an mehreren Orten sehr ascetisch auftauchend, auch mit Erziehung u. guten Werken sich beschäftigend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 305.
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