Aufnahme

[935] Aufnahme (Reception), die Annahme einer Person zum Mitgliede einer geschlossenen Gesellschaft, Verbindung, wissenschaftlichen Anstalt. Über die erfolgte A. erhält der Aufgenommene zur Legitimation einen Aufnahmeschein (Receptionsschein).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 935.
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