Dualis

[367] Dualis (v. lat.), diejenige Form der Nomina, welche zwei Gegenstände bezeichnet, u. der Verba, welche den Zustand od. die Handlung zweier Sachen od. Personen angibt. Der D. kommt im Sanskrit u. im Altgriechischen (aber in der Sprache des N. T. schon gar nicht mehr) vor; von den Germanischen Sprachen haben die Altsächsische, Altnordische u. Gothische den D. noch in den Personalpronominen der 1. u. 2. Person u. die Gothische im Verbum für diese beiden Personen. Von den Semitischen Sprachen hatte ihn die Altarabische. Vgl. Wilh v. Humboldt, Über den Dual, Berl. 1827.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 367.
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