Durchlaß

[417] Durchlaß, 1) in Schiffbrücken ein Glied aus 3 Schiffen, das sich zum Durchlassen der den Strom passirenden Schiffe herausnehmen läßt, u. eine Öffnung von 24–36 Fuß bildet; 2) bei Wehren ein Ausschnitt zum Durchlassen der Flüsse, der gewöhnlich mit dem Schützen verschlossen ist; 3) bei Schleußen, kleine Zugfalle in den Thoren, um vor deren Öffnung das Wasser einzulassen; 4) (Münzw.), ein Theil des Streckwerkes, s.u. Münze; 5) (Hüttenw.), Kasten, woraus man Wasser zum Säubern des Erzes läßt, s.u. Pochwerk.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 417.
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