[430]Duven (Seew.), 1) ein Boot mittels Stoßen am Grunde des Fahrwassers vor- od. rückwärts bewegen (fortduven); 2) das (Steuer-) Ruder schnell nach der einen od. der andern Seite werfen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 430.