Stoßen

[880] Stoßen, 1) Verrichtung, bei welcher durch Bearbeitung spröder, harter Körper in metallnem Mörser, mit eben solcher Keule, erstere in ein mehr od. minder seines Pulver verwandelt werden; 2) S. der Gewehre, s. Rücklauf der Geschütze; 3) von einem Schiff mit Heftigkeit den Grund berühren. Ein auf dem Legerwall gerathenes Schiff, welches die gegen den Strand anlaufenden Wellen bald heben, bald wieder sinken lassen, stößt so heftig, daß es in kurzer Zeit berstet od. in Stücken geht; 4) so v.w. Stoßfechten, s.u. Fechtkunst I.; 5) von Raubvögeln, senkrecht u. schnell herabfliegen um den Raum zu ergreifen; 6) in ein Biasinstrument stoßen, Töne, bes. kurz abgesetzte, darauf hervorbringen; 7) so v.w. behobeln; 8) zwei Stücken so in einander fügen, daß sie aus dem Ganzen zu sein scheinen; 9) vom Wein od. Bier durch die Gährung fremde Stoffe auswerfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 880.
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