Ehrbar

[507] Ehrbar, 1) was zu ehren, was zu achten ist; daher Ehrbarkeit, Maxime des äußeren Betragens, daß man Alles vermeidet, was nach allgemein anerkannten Überzeugungen als mit Ehre u. Anständigkeit unverträglich angesehen wird; 2) sonst Titulatur für Fürsten u. Grafen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 507.
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