Ehrbar
[507] Ehrbar, 1) was zu ehren, was zu achten ist; daher Ehrbarkeit, Maxime des äußeren Betragens, daß man Alles vermeidet, was nach allgemein anerkannten Überzeugungen als mit Ehre u. Anständigkeit unverträglich angesehen wird; 2) sonst Titulatur für Fürsten u. Grafen.