[117] Überzeugung, diejenige Art des Fürwahrhaltens, welche sich entweder auf wirklich unbestreitbare Thatsachen od. auf die Einsicht in die Unmöglichkeit, des Gegentheils gründet. Alle wissenschaftliche Ü. beruht daher auf objectiven Gründen u. ist von aller Willkür u. dem Einflüsse der Wünsche u. Neigungen unabhängig. Jemanden überzeuge heißt ihn durch solche Gründe zu einem Urtheile od. zu einer Handlung bestimmen, im Unterschiede von der bloßen Überredung (s. Überreden). Bei den engen Schranken, in welchen eine streng wissenschaftliche Überzeugung erreichbar ist, versteht man, wie z.B. wenn man von religiösen, sittlichen, politischen Ü-en spricht, darunter häufig diejenige subjective entschiedene Art des Fürwahrhaltens, welche sich bewußt D. sich nicht von andern als objectiven Gründen bestimmen zulassen. Gleichwohl lehrt die Erfahrung, daß solche Ü-en sich bisweilen ändern, während die Ü. von der Richtigkeit wirklich bewiesener geometrischer Lehrsätze unveränderlich u. unerschütterlich ist.