[516] Ehrsam, 1) der Ehre od. öffentlichen Achtung werth; 2) wirklich geehrt; 3) Titularwort, früher für die Schweizercantone u. die Magistrate der Freien Reichsstädte; jetzt nur noch bei Zünften, Handwerkern u. Personen niederen Standes gebräuchlich.