Frei [1]

[668] Frei, 1) im Zustande der Freiheit, s.d. 2) keine persönlichen Dienstpflichten auf sich habend; 3) so v.w. Franco; 4) (Bergw.), nicht gemuthet od. auflässig geworden; das Freifallen geschieht durch nicht Erlangung der Bestätigung einer Muthung binnen 14 Tagen, wenn nicht wöchentlich 3 Schichten zu 6 Stunden verfahren werden u. wenn in 4 Quartalen das Receßgeld nicht bezahlt wird; 5) eine Zeche baut sich frei, wenn keine Zubuße dabei mehr nöthig ist, sondern die Kosten von dem Ertrage bestritten werden können. Eine solche Zeche kommt in den Freibau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 668.
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