[544] Einfluchten (Bauk.), Gegenstände, z.B. bei Mauern, Zäunen u. dgl., mit anderen in eine gerade Linie (Flucht) bringen; geschieht durch Pfähle, welche am Anfangs- u. Endpunkte der Linie eingeschlagen u. zwischen welchen andere Pfähle in die gleiche Richtung gestellt (eingefluchtet) werden.