Eingraben

[545] Eingraben, 1) einen Acker mit Graben umgeben; 2) durch Aushebung eines Grabens u. Aufwerfen der dadurch gewonnenen Erde zu einer Brustwehr, sich eine Deckung bilden, die den einzelnen Mann u. kleineren Truppenabtheilungen gegen das feindliche Feuer sowohl im Feld als Belagerungs kriege Schutz gewährt; 3) vom wilden Schwein, sich in den Kessel legen, s. Schwein; 4) so v.w. Graviren.[545]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 545-546.
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