Einrangiren

[552] Einrangiren (spr. Einrangschiren), 1) einordnen; 2) einen Soldaten e., ihn nach seiner Größe in Reihe u. Glied einstellen u. in die Stamm- u. Verpflegungslisten aufnehmen; 3) einen aggregirten Offiziere., ihn nicht mehr als überzählig, sondern an eines anderen abgegangenen, versetzten, gestorbenen etc. Stelle in den etatsmäßigen Stand des Regimentes aufnehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 552.
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