[552] Einrangiren (spr. Einrangschiren), 1) einordnen; 2) einen Soldaten e., ihn nach seiner Größe in Reihe u. Glied einstellen u. in die Stamm- u. Verpflegungslisten aufnehmen; 3) einen aggregirten Offiziere., ihn nicht mehr als überzählig, sondern an eines anderen abgegangenen, versetzten, gestorbenen etc. Stelle in den etatsmäßigen Stand des Regimentes aufnehmen.