[559] Eintheilung, 1) E. eines Begriffes, die Verdeutlichung des Umfangs eines Begriffs durch die ihm untergeordneten u. sich ausschließenden Begriffe, die man Arten u., sofern sie in der E. vorkommen, Eintheilungsglieder nennt. Der Eintheilungsgrund heißt der Begriff, nach welchem man einen anderen eintheilt. Die E. nach mehreren Eintheilungsgründen gibt Neben-E-en (Codivisiones). Theilt man Eintheilungsglieder weiter, so entstehen Unter-E-en (Subdivistones). 2) (Rhet.), Abtheilung des Inhalts einer Abhandlung, Rede, Predigt in gewisse, auch den Gegenstandbestimmende Hauptabschnitte; 3) die Abtheilung der Noten nach dem Takte u. das Zusammenspielen der Noten u. Notenfiguren in Hinsicht ihrer Geltung, z.B. Achtel auf Viertel, Triolen auf Achtel etc.