[588]Eisenschwärze, 1) so v.w. Eisenglimmer, s.u. Eisenglanz; 2) schwarze Farbe, welche man dadurch bereitet, daß man altes Eisen od. Eisenfeilspähne einige Zeit in Essig od. sauerm Biere liegen läßt, auch Nußschalen od. Galläpfel zusetzt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 588.