[662] Eludiren (v. lat.), 1) vereiteln, betrügen; 2) ausweichen; bes. 3) ein Gesetz durch geschickte Auslegung umgehen, daß es auf einen besonderen Fall, der darunter gehört, nicht angewendet werde. Daher Elusion, Vereitelung, Umgehung; Elusiv, vereitelnd, umgehend; Elusorisch, betrüglich, vergeblich.