[868] Errungenschaft (Adquaestus conjugalis), 1) das Vermögen beider Eheleute, welches durch Ersparnisse aus Nutzungen der jedem derselben zugehörigen Güter zusammengebracht worden ist; 2) alles dies, was die Ehefrau in der Ehe durch eine besondere Kunst, eine Handlung auf ihren Namen etc., mit Bewilligung des Ehemannes, erwirbt u. ihr Eigenthum wird.