[27] Examiniren (v. lat.), prüfen, die Kenntnisse od. das Wissen einer Person erforschen, s. bes. Examen 2); auch beim Wachdienst der Soldaten durch Fragen über den feindseligen od. freundlichen Charakter von Personen (Ronde, Patrouille), die sich dem Posten nähern, ins Klare kommen; daher Examinirtrupp, so v.w. Meldepiket.