[40] Expectiren (v. lat.), 1) erwarten; 2) Anwartschaft auf etwas haben. Daher Expectanz, so v.w. Anwartschaft, u. Expectant, welcher eine Anwartschaft[40] hat. Expectiviren, Einem Hoffnung machen, die Anwartschaft auf etwas geben. Expectativen (Expectanzdecrete, Litterae od. Gratiae expectativae), Anwartschaften, welche Päpste od. weltliche Pfarrpatrone auf geistliche Benefizien, die erst erledigt werden sollten, ertheilten; wurden vom Tridentinischen Concilium abgeschafft.