[47] Extranĕus (lat.), 1) Fremder; 2) (Extraneer), in manchen Anstalten ein Zögling, der nicht in dem Schulhaus wohnt u., wie z.B. in Fürstenschulen, nicht an alle Einschränkungen gebunden ist; vgl. Externist.
Meyers-1905: Extranĕus