Schulhaus

[464] Schulhaus, Gebäude, worin Schulunterricht ertheilt wird. In Städten ist gewöhnlich für Knaben u. Mädchen ein bes. S., auf dem Lande seltener, u. hier hat auch der Lehrer zugleich seine Wohnung in dem S. Es muß eine gesunde Lage haben, geräumig sein, die nöthigen Lehrzimmer haben u. sonst seiner besonderen Bestimmung entsprechen. In mehren Ländern gibt es besondere gesetzliche Bestimmungen, nach welchen sich bei Erbauung neuer Schulhäuser zu richten ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 464.
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