Factūra

[66] Factūra (Factur, ital. Fattura), die Rechnung, welche ein Kaufmann einem andern zugleich mit den Waaren zusendet, damit der Empfänger durch Vergleichen des Empfangenen mit der schriftlichen Angabe sich von der Richtigkeit der Buchung des Absenders überzeugen kann. Außer der speciellen Angabe der Waare u. ihres Preises enthält die F. gewöhnlich das Zahlungsziel, wenn das Geschäft nicht per comptant abgeschlossen wurde. Bei Transportversicherungen unterscheidet man den Facturawerth oft von dem versicherten Werthe, da dieser gewöhnlich mit einem Gewinnzuschlag von 10 Procent angenommen wird. Alle einlaufenden F-en werden sofort nach Eingang in das Journal, außerdem aber auch wohl in ein besonderes Buch (Facturabuch) eingetragen, um den Verkaufspreis der Waare nach dem Facturawerth, unter Zurechnung der Transport- u. anderer Nebenkosten, zu calculiren. Daher Facturiren, eine F. über eine Waarensendung ausstellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 66.
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