Richtigkeit

[147] Richtigkeit, Angemessenheit einer Sache od. einer Leistung an die für diese Art der Dinge od. Thätigkeiten geltende Regel. So ist logische R. die Angemessenheit der Gedankenbestimmungen u. Gedankenverbindungen an die Gesetze der Logik; grammatische R. die des sprachlichen Ausdrucks an die Regeln der Grammatik; arithmetische u. geometrische R. die Angemessenheit einer derartigen Bestimmung an die Gesetze der Arithmetik u. Geometrie, u. so ferner in jedem Gebiet, für welches es überhaupt eine Regel u. ein Gesetz gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 147.
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