Fahnenblatt

[73] Fahnenblatt, 1) das Stück Zeug an der Fahnenstange, s.u. Fahne; 2) bei Feuerwerkskörpern,[73] pagnie zu führen. Gegenwärtig ist der F. od. Fahnenjunker ein Unteroffizier, welcher nach dem Feldwebel rangirt u. Offiziersaspirant ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 73-74.
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