Faldage

[82] Faldage (spr. Fahldedsch), das Recht der Lehnsherren in England, in Folge dessen sie die Trift über alle unbefriedigte Ländereien ihrer Unterthanen haben. Faldfee (spr. Fahldfi), das Geld, durch welches die Belasteten sich davon loskaufen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 82.
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